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AGBs

1. Geltung der AGB

1.1 Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die unserem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Für derartige Vereinbarungen gilt die Schriftform.

1.2 Gleichgültig, welche Vertragsbedingungen der Vertragspartner auf seinen Bestellformularen verwendet, gelten die auf den Auftragsbestätigungen der Plantapharm enthaltenen Geschäfts­bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprochen wird.

1.3 Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten in keinem Fall als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertrags­bedingungen.

2. Vertragsabschluß, Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Angebote sind bezüglich des Preises, der Menge, der Lieferfrist und der Liefermöglichkeit frei­bleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der Plantapharm GmbH in schriftlicher Form zustande.

2.2 Bei Änderungen der Bestellung sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise nicht mehr bindend.

2.3 Alle von uns genannten Preise sind als Nettopreise zu verstehen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird im Ver­rechnungsfall zu diesen Preisen hinzu­ge­rechnet.

2.4 Bei einer Bestellung unter € 218,00 netto werden zusätzlich € 15,00 netto als Mindermengen­zuschlag in Rechnung gestellt.

2.5 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektiv­ver­traglicher Rege­lungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie Roh- und Hilfsstoffe, Energie, Fremdarbeit etc. zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

2.6 Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Die Skontofrist beginnt mit dem Aus­stellungsdatum der Faktura. Ungerechtfertigter Skontoabzug außerhalb der schriftlichen Vereinbarung wird nicht anerkannt und mit zusätzlichen Mahngebühren siehe Punkt 4.1. eingefordert.

3. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzögerung

3.1 Erfüllungsort ist, soweit nichts ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, der Sitz unseres Unter­nehmens Hopsagasse 6, 1200 Wien, Österreich. Fixgeschäfte sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3.2 Der Käufer trägt die Transportgefahr, gleichgültig, ob er oder der Verkäufer den Versandweg oder die Versandart ausgewählt haben, einschließlich der Risiken von Bruch und Schwund während des Versandes.

3.3 Der Tag, an dem die Ware von uns zur Abholung bereitgestellt wird, gilt als Liefertermin.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich innerhalb der vereinbarten Frist die Ware abzurufen. Wenn keine Frist vereinbart wurde, gilt eine Frist von 14 Tagen als vereinbart.

3.5 Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 3 pro angefangenen Palettenplatz und Kalendertag in Rechnung stellen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; überdies gilt eine Konventionalstrafe von 70% des Rechnungsbetrags als vereinbart.

4. Mahn- und Inkassospesen

4.1 Wir behalten uns vor, dem Schuldner pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 20,- netto in Rechnung zu stellen.

4.2 Bei Zahlungsverzug, aus welchen Gründen immer, sei er verschuldet oder unverschuldet, sind wir berechtigt, mindestens Zinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz, wie er von der OeNB veröffentlicht wird, jährlich zu verrechnen. Jeder uns vom Kunden, aus welchen Gründen immer, sei es verschuldet oder unverschuldet, zusätzlich verursachte Schaden, ist der Kunde verpflichtet, uns zu ersetzen.

5. Gewährleistung und Mängelhaftung

5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Anderes vereinbart wurde, werden die Produkte in durchschnittlichen, handelsüblichen Eigen­schaften und Beschaffenheit mit den bei normalem Gebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Ankunft unverzüglich zu untersuchen und bei fest­gestellten Mängel uns diese konkret sowie die Art und den Umfang, schriftlich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.

5.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

5.3 Sobald der Mangel an der Ware dem Kunden bekannt ist oder nach ordnungsgemäßer Untersuchung der Ware (Punkt 5.1.) hätte bekannt sein können, erfolgt jede Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde hat uns hinsichtlich allfälliger, sich daraus ergebenden Produkthaftungen, schad- und klaglos zu halten.

5.4 Wird eine Mängelrüge gemäß Punkt 5.1. nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und die Forderungen der Plantapharm GmbH als anerkannt. Die Geltend­machung von Gewährleistungs- oder Schaden­ersatz­an­sprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen aufgrund von Mängeln aus­ge­schlossen.

5.5 Wir behalten uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preis­minderung zu erfüllen.

6. Haftung

6.1 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

6.2 Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig davon jedoch in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

6.3  Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte, ausgenommen Ansprüche des geschädigten Nichtunternehmer, aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch uns verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

7. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
7.1 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

7.2 Forderungen gegen uns dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, wird bei Be und Verarbeitung der Vorbehaltsware anteiliges Miteigentum an dem mit der Vor­be­halts­ware hergestellten Produkt begründet.

8.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung gegen die üblichen Risiken angemessen zu versichern.

8.3 Dem Käufer wird gestattet die Vorbehaltsware in jeglicher Form zu be- und verarbeiten oder zu veräußern, wenn er eine lückenlose Aufzeichnung über den Verbleib über Menge und Wert unserer Vorbehaltsware aufweisen kann.

8.4 Der Käufer tritt uns seine Forderungen gegen Kunden, denen er die Vorbehaltsware (siehe Punkt 8.1.) veräußert hat, in Höhe unserer Forderungen zur Gänze ab. Er verpflichtet sich, seine Kunden von dieser Bestimmung in Kenntnis zu setzen.

9. Gerichtsstand und Rechtswahl
9.1 Der Gerichtstand ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch vor, auch am maß­geb­lichen zuständigen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

9.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

10. Allgemeines

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Absprachen bestehen nicht.

10.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung. Dem Kunden wird jederzeit über Anfrage die gültige Fassung der AGB zugesandt.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder derzeitigen bzw. künftigen zwingenden Gesetzen oder Verordnungen widersprechen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall sind unwirksame und nicht anwendbare Vertragsbestimmungen für die Vertragsparteien verbindlich durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der un­wirk­samen Bestimmungen sinngemäß am Nächsten kommen und dem Willen der Vertragsparteien entsprechen.